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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HIRSCHI AG

 

Sofern nicht mit dem Besteller schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unter den allfälligen, produktespezifischen Gewährleistungsbestimmungen.

 

  1. Vertragsschluss
    Unsere Offerten erfolgen unverbindlich und freibleibend. Bestellungen und Aufträge werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Offertunterlagen bleiben unser Eigentum und sind uns auf unser Verlangen zurückzuerstatten, wenn der Vertragsabschluss ausbleibt oder nachträglich dahinfällt. Sie sind in jedem Falle vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  2. Umfang der Lieferung
    Der Lieferumfang bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Abweichungen zu den Beschreibungen, Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben in Offertunterlagen, Prospekten, Zeichnungen etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  3. Preise
    Unsere Preise verstehen sich in Schweizerfranken, exklusive Mehrwertsteuer, ab unserem Werk Biel. Allenfalls vereinbarte Tagespauschalen gelten für eine Arbeitszeit von 8 Stunden. Bei längerem Aufwand wird der normale aktuell geltende Stundenansatz der Hirschi AG verrechnet.

  4. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir ohne besondere Mahnungen berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen zu berechnen zu den im Verzugszeitpunkt massgeblichen Sätzen für die kurzfristige Mittelbeschaffung. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, entsprechend dem Lieferungsumfang Teilrechnungen zu stellen. Sind Teillieferungen vereinbart und kommt der Besteller mit der Begleichung einer Teilrechnung länger als eine Woche in Rückstand, so sind wir berechtigt, ihm die Restlieferung sofort in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig.

  5. Lieferzeit
    Wir sind nach besten Kräften bemüht, bestätigte Liefertermine einzuhalten. Das Überschreiten vereinbarter Liefertermine gibt dem Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn im Einzelfalle sei schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden. Der Rücktritt des Bestellers vom Vertrag setzt in jedem Falle voraus, dass er uns eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Lieferung oder Leistung angesetzt hat. Im Übrigen setzt die Einhaltung der Liefertermine die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen voraus. Ferner behalten wir uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer zurückzustellen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus vorausgegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Ereignisse, die von uns nicht beeinflusst werden können und die eine vorübergehende Lieferunmöglichkeit bei uns oder unseren Zulieferern bewirken, gelten als höhere Gewalt. Im Falle solcher Lieferhemmnisse erstrecken sich die Liefertermine entsprechend der Hinderungsdauer. Falls diese den vereinbarten Lieferungstermin um sechs Monate übersteigt, steht jeder Vertragspartei das Recht zu, unter schriftlicher Mitteilung an die andere vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der vom Besteller mit der Abholung der Ware beauftragten Person übergeben wurde. Bei allfälligen Rücksendungen durch den Besteller trägt der Besteller die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Rücksendungen haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

  7. Gewährleistung
    Im Falle begründeter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die gelieferte Ware nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt bei gegebenen Voraussetzungen der Wandlungsanspruch des Bestellers. Der Gewährleistungsanspruch fällt dahin, wenn die gekaufte Ware nicht entsprechend unserer jeweiligen Produktespezifikation betrieben oder gemäss den Produkteanleitungen gewartet worden ist oder wenn daran von dritter Seite Veränderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen wurden.

  8. Haftpflicht
    Soweit hierin nicht anders bestimmt, ist jegliche Haftung unsererseits, ausgenommen für vorsätzliche oder grobfahrlässige Schädigung, ausgeschlossen.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung vor. Der Besteller ermächtigt uns hiermit, den Eigentumsvorbehalt in das Register seines jeweiligen Wohnortes eintragen zu lassen und er verpflichtet sich, einem entsprechenden Eintragungsbegehren unsererseits schriftlich zuzustimmen.

  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für alle hierin nicht ausdrücklich geregelten Fragen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
    Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Nidau. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Besteller vor seinem ordentlichen Richter zu belangen.

 

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